Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Ehe und StGB

Garfield, Tuesday, 12.10.2010, 11:50 (vor 5573 Tagen) @ LatexTester

Hallo LatexTester!

Da hast du mich falsch verstanden. Unter "Steinzeit" verstehe ich nicht den Zustand vor 60 Jahren. Da waren ja in Deutschland auch keine Steinigungen üblich.

Daß die bürgerliche Ehe in den letzten Jahrzehnten ausgehöhlt wurde und daß das fatale Folgen für unsere Gesellschaft hat, ist klar. Zumal diese Aushöhlung auch immer so geschah, daß Männern mehr Pflichten, aber gleichzeitig meist nicht mehr Rechte gegeben wurden. Obendrein arbeitet man nun auch noch daran, Verpflichtungen von geschiedenen Männern gegenüber ihren Ex-Frauen auch auf Männer zu übertragen, die nie verheiratet waren - die sollen dann gegenüber ihren Ex-Partnerinnen, mit denen sie nie verheiratet waren, nach einer Trennung idealerweise dieselben Verpflichtungen haben wie nach nach einer Ehe-Scheidung. Damit wird die Ehe vollends überflüssig.

Allerdings waren die deutschen Ehegesetze in früheren Zeiten auch nicht unbedingt ideal. Im "Lübecker General-Anzeiger" vom 31. März 1942 habe ich z.B. gerade einen Artikel gelesen, der folgende Passage enthält:

Durch die Eheschließung wird die Unterhaltspflicht des Mannes gegenüber der Frau begründet. Diese Verpflichtung besteht auch dann fort, wenn der Mann seine Frau verläßt und von ihr getrennt lebt. Kommt es dann zum Ehescheidungsprozeß, so pflegt auf Antrag der Frau der säumige Mann durch einstweilige gerichtliche Anordnung zur Zahlung einer wöchentlichen oder monatlichen Unterhaltsrente angewiesen zu werden. Solche Anordnung kann der Mann in zahlreichen oder gar in den meisten Fällen nicht etwa mit dem Hinweis bekämpfen, die Frau sei gesund und kräftig, sie könne daher mühelos eine bezahlte Tätigkeit annehmen. Hat nämlich der Ehemann, solange die häusliche Gemeinschaft bestand, seiner Frau nicht angesonnen, auf Arbeit zu gehen, so kann er das auch jetzt trotz der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage nicht tun, wo es ihm nur darauf ankommt, die lästige Unterhaltsverpflichtung abzuschütteln.

Damals galt das so wenigstens nur für den Fall, daß der Mann die Frau verlassen hat. Allerdings fanden seine Gründe dafür oft keine Berücksichtigung. Wenn seine Frau ihn z.B. durch ständiges Genörgel regelrecht vergrault hat, mußte er trotzdem zahlen.

Später hat man in der Bundesrepublik noch einen draufgesetzt, indem man den Mann auch dann zum Zahlen verdonnerte, wenn die Frau die Ehe zerstört hat.

Aber das Rundum-Versorgungs-Prinzip für Ehefrauen war schon lange vorher da.

Zur Überbevölkerung:

Die Bevölkerungsentwicklung hat ja nicht nur in Deutschland sinkende Tendenz. Vor kurzem hat doch jemand hier interessante Zahlen für einige asiatische Länder genannt. Da lagen die Geburtenzahlen pro Frau teilweise sogar noch unter deutschem Niveau!

China arbeitet schon lange daran, das Bevölkerungswachstum zu stoppen. Die Ein-Kind-Ehe wird dort schon lange propagiert, und es kommt immer wieder vor, daß Mädchen abgetrieben oder nach der Geburt getötet werden, weil ein Paar (oder zumindest die Mutter) unbedingt einen Sohn möchte, der die Eltern später ernähren kann. In Indien gibt es ähnliche Phänomene - dort gibt es deshalb schon einen regelrechten Frauenmangel. Das muß in diesen sehr bevölkerungsreichen Ländern in Zukunft zwangsläufig einen Rückgang der Bevölkerungszahl bewirken.

Aber das ist eben auch sinnvoll.

Freundliche Grüße
von Garfield


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