aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Prostitutionsgesetz
Durch das Prostitutionsgesetz wird klargestellt, dass Prostituierte durch
das Erbringen der vereinbarten sexuellen Dienstleistung einen Anspruch
auf
die vereinbarte Gegenleistung erwerben.
... da haben es lustlose Ehefrauen leichter. Die kriegen Leistungen auch ohne Gegenleistung. Das stinkt doch schon wieder nach Diskriminierung?
Prostituierte können auf der
Grundlage des Prostitutionsgesetzes ihre Tätigkeit auch im Rahmen
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ausüben. Das
Weisungsrecht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin ist jedoch
eingeschränkt; Prostituierte können jederzeit bestimmte Kunden oder
bestimmte Sexualpraktiken ablehnen oder ganz aus der Prostitution
aussteigen.
... Arbeitgeber? Arbeitgeberin? Kein Weisungsrecht mehr? Ja, wo kommen wir denn da hin?
Ziel des Prostitutionsgesetzes ist es, der bisher bestehenden rechtlichen
Benachteiligung von Prostituierten entgegenzuwirken und ihre soziale
Absicherung zu erleichtern. Gleichzeitig wurde durch die Strafbarkeit
wegen
Förderung der Prostitution bzw. Zuhälterei soweit zurückgenommen, dass
sich
Bordellbetreibende nun nicht mehr allein deswegen strafbar machen, weil
sie
günstigere oder sichere Arbeitsbedingungen für Prostituierte schaffen
wollen.
... Schade. Ich finde, ein bisschen rechtliche Benachteiligung der Nutten wäre durchaus das Salz in der Suppe gewesen für diejenigen Ehemänner, die aufgrund ihrer eigenen rechtlichen Benachteiligung in der Ehe und angesichts der Lustlosigkeit ihrer Frauen auf der Suche nach einer Art von gerechtem Ausgleich sind. Ich meine, wo doch vor dem Gesetz Frau gleich Frau ist?
Max
--
"Wenigstens bin ich Herr der Fliegen", sagte der stinkende Scheißhaufen.
(Baal Zebub/Beelzebub - wird übersetzt mit "Herr der Fliegen")
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Moni,
07.02.2007, 23:55
- aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Prostitutionsgesetz - Max, 08.02.2007, 12:14