aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Prostitutionsgesetz
Prostitutionsgesetz
Das Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten trifft
Regelungen über die Rechtsansprüche zwischen den Prostituierten und deren
Kunden und über die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen im Rahmen
eines Arbeitsverhältnisses.
Durch das Prostitutionsgesetz wird klargestellt, dass Prostituierte durch
das Erbringen der vereinbarten sexuellen Dienstleistung einen Anspruch auf
die vereinbarte Gegenleistung erwerben. Prostituierte können auf der
Grundlage des Prostitutionsgesetzes ihre Tätigkeit auch im Rahmen
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse ausüben. Das
Weisungsrecht des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin ist jedoch
eingeschränkt; Prostituierte können jederzeit bestimmte Kunden oder
bestimmte Sexualpraktiken ablehnen oder ganz aus der Prostitution
aussteigen.
Ziel des Prostitutionsgesetzes ist es, der bisher bestehenden rechtlichen
Benachteiligung von Prostituierten entgegenzuwirken und ihre soziale
Absicherung zu erleichtern. Gleichzeitig wurde durch die Strafbarkeit wegen
Förderung der Prostitution bzw. Zuhälterei soweit zurückgenommen, dass sich
Bordellbetreibende nun nicht mehr allein deswegen strafbar machen, weil sie
günstigere oder sichere Arbeitsbedingungen für Prostituierte schaffen
wollen.
Die Ausbeutung von Prostituierten, Menschenhandel und
Minderjährigenprostitution sind selbstverständlich weiterhin strafbar.
Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Gesetzes abrufen.
Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/gesetze,did=72948.html
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/prostg/gesamt.pdf
Gruß
Moni
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Moni,
07.02.2007, 23:55
- aktuelle, nicht-amtliche Fassung des Prostitutionsgesetz - Max, 08.02.2007, 12:14