Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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@ChrisTine, Bzgl. Dunkelziffer bei Abtreibungsstatistik

ray, Saturday, 18.09.2010, 20:43 (vor 5596 Tagen) @ Goofos

Ich denke da sollte man eher erst einmal schauen, wann die KK eine
Abtreibung tatsächlich zahlt. Soweit ich das sehe zahlt die KK nur bei
einer Indikationsregelung, nicht aber bei einer Beratungsregelung welche,
wenn ich mich nicht täusche, bei weitem der größere Anteil an Abtreibungen
entspricht. Allerdings für Frauen in finanzieller Notlage übernimmt der
Staat die Kosten, der Antrag dafür wird aber trotzdem bei einer
Krankenkasse gestellt.

Okay, da hast Du wohl Recht. KK bezahlen den Eingriff, wenn einer der Bedingungen erfüllt ist.

* Medizinische Indikation
(Gefahr für die Gesundheit der Mutter)
* embryopathische Indikation
(Schädigung des Embryos)
* kriminologische Indikation
(Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung)

(Quelle: http://www.novafeel.de/sexualitaet/verhuetung/abtreibung.htm)


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