Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Immerhin den Versuch

gast42, Monday, 05.02.2007, 22:52 (vor 6883 Tagen) @ truhe

Immerhin den Versuch einer kompetenten Analyse gibts hier:

http://www.manndat.de/index.php?id=351

Und hier:

http://www.manndat.de/index.php?id=360

Kurze Zusammenfassung: Es geht darum, dass Maenner bitte mehr Unterhalt zahlen sollen. Das laesst sich erreichen, indem Unterhaltsforderungen von Ex(Ehe)Frau auf Kinder verschoben werden.

Denn: Trotz gegenteiligem Gejammer in den Medien der Marke "9 von 10 Vaetern zahlen keinen Unterhalt" wissen Leute wie Frau Zypries (Volljusristin, Richterin, Politikern, Justizministerin) natuerlich um die rechtliche Realitaet. Und die sieht so aus:

1. Der Unterhaltsanspruch ist glasklar
2. Daraus ergibt sich auch ein glasklarer pfaendbarer Titel
3. Diesen Titel trotzdem nicht bedienen koennen nur Maenner, die
- Bereit sind sich ins nicht-EU-Ausland abzusetzen
- Selber zuwenig Geld haben (Extremfall Hartz-4-Empfaenger)
- Bereit sind, in der Kriminalitaet zu leben (Schwarzarbeit, Selbstaendige mit der Bereitschaft fuer die Vermeidung von Unterhaltszahlungen auch strafrechtliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen)


Frau Zypries weiss aber natuerlich auch um die Details. Und die sehen eben so aus, dass die Durchsetzung von Unterhaltsanspruechen der Kinder vs. Unterhaltsanspruechen der Frauen in der Praxis *noch* einfacher ist.

Halt der Unterschied zwischen "wird vom Jugendamt von Amts wegen durchgesetzt, notfalls mit Erzwingungshaft" gegenueber "muss Zivilrechtlich eingeklagt werden" - auch wenn mit dem problemlos zu erhaltenen Titel in letzterem Fall dann auf alle Moeglichkeiten zur Forderungsdurchsetzung (Pfaendung, Kontopfaendung) zurueckgegriffen werden kann.

Nun hat die letzte Aenderung am Unterhaltsrecht schon dafuer gesorgt, dass unter bestimmten Umstaenden (gummiartig definiert) auch uneheliche Muttis bis zu 7 Jahre Betreuungsunterhalt bekommen koennen. Dazu mal ein Zitat aus einem der obigen Links:

Die Frage, wann Betreuungsunterhalt über die Dreijahresgrenze hinaus gewährt werden kann, ist eine Frage der Billigkeit. Mit der Neufassung wird der Maßstab deutlich abgesenkt; es ist nun nicht mehr erforderlich, dass die Versagung von Betreuungsunterhalt dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde. Wann die Versagung weiteren Betreuungsunterhalts unbillig ist, kann nur von den Gerichten aufgrund einer umfassenden Abwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalles bestimmt werden. In erster Linie sind dabei kindbezogene Belange zu berücksichtigen. Durch das Wort ?insbesondere? in der Gesetzesformulierung ist es aber möglich, auch elternbezogene Belange oder sonstige Umstände, die geeignet sind, eine Durchbrechung der Dreijahresgrenze zu rechtfertigen, bei der Abwägung zu berücksichtigen. Damit erhalten die Gerichte genügend Raum, um eine dem Einzelfall gerecht werdende Lösung zu finden; dies auch im Hinblick auf eine mögliche Begrenzung des Unterhaltsanspruchs der Höhe nach oder in zeitlicher Hinsicht, wenn Unterhalt über die Dreijahresgrenze hinaus zu leisten ist.«

Bleibt ein klitzekleines Problem: Nicht wenige Maenner verdienen gar nicht genug, um 7 Jahre Betreuungsunterhalt in gewuenschter Hoehe zu leisten.

Darum ists ja so attraktiv, Unterhaltsansprueche in Richtung Kinder zu verschieben und zu glaetten: Statt nur 3 Jahre recht hohen Unterhalt fuer Mutti + recht niedrigen fuer das Kind nun also lieber hoehern Unterhalt fuer das Kind von Geburt an, den gibts dafuer auch ca. 25 Jahre, ist unabhaengig davon ob *Mutti* ueberhaupt beduerftig ist (zum Beispiel selbst Gutverdienerin, oder gar reiche Erbin), landet letzlich bei derselben Person zur freien Verwendung und er ist eh besser durchsetzbar.

Ums perfekt zu machen laesst sich das ganze dann noch als Staerkung der Vaeterrechte verkaufen: Arme ex-Ehemaenner/Zahlesel bekommen jetzt eine ganz dolle zweite Chance auf eine neue Familie. Natuerlich nur insofern, als von ihrer Unterhaltspflicht nun ein groesserer Teil an andere Leute geht.

Nicht etwa, dass sich an der Unterhaltspflicht an sich was geaendert haette. Ach doch, die wird weiter ausgebaut. Natuerlich ganz geschlechtsneutral, grundsaetzlich koennten ja auch Vaeter fuer ihre betreuten Kinder Unterhalt verlangen. Wenn Sie denn das ABR bekaemen, hahaha.

@Nikios:
"Die Hunde zerfetzen sich!"

Freut Dich das? Wieso denn - sie streiten sich doch nur darum, ob nun mehr Unterhalt an Ex-Eheweibchen direkt geht oder an Ex-Weibchen indirekt per Kindesunterhalt.


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