Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Frauen und die Wehrpflicht

Garfield, Tuesday, 14.09.2010, 20:16 (vor 5600 Tagen) @ reinecke54

Hallo Reinecke!

Schlecht gelaunte Wehrpflichtige, die überall lieber wären als in der Kaserne, sind hervorragend geeignet, die Streitkräfte zu kontrollieren und Missstände aufzudecken.

Wehrpflichtige als ehrenamtliche verdeckte Ermittler??? Was für ein Schwachsinn. Das kann nur jemand verzapft haben, der niemals Wehrdienst leisten mußte.

Ich erinnere mich da gerade an meine Zeit bei der NVA. Ich hatte noch riesiges Glück, weil ich im Herbst 1989 eingezogen wurde und somit die NVA nur noch in den letzten Zügen erlebt habe. Aber das reichte, um mir ein gutes Bild machen zu können.

Da gab es etwas, das von den Wehrpflichtigen der höheren Diensthalbjahre gern pathetisch als "E-Bewegung" bezeichnet wurde. "E" stand dabei für "Entlassungskandidat" - das waren die Wehrpflichtigen im letzten Diensthalbjahr. Der Wehrdienst dauerte ja in der NVA 18 Monate, es gab also drei Diensthalbjahre. Offiziell war es so, daß die Soldaten ihre Zimmer sowie die äußeren und inneren Kompaniebereiche selbst reinigen mußten. Praktisch sah das so aus, daß das nur die Wehrpflichtigen des ersten Diensthalbjahres taten. Ihnen blieb nichts anderes übrig, weil sie auf jeden Fall immer eine doppelte Anzahl gegen sich hatten, nämlich die Wehrpflichtigen des zweiten und dritten Diensthalbjahres. Die vom zweiten Diensthalbjahr - die sogenannten "Vizes" - beaufsichtigten sie dabei und gaben ihnen Anweisungen. Die vom letzten Diensthalbjahr dagegen ließen es sich gut gehen und griffen nur ein, wenn die "Vizes" die "Glatten" (das waren die im ersten Diensthalbjahr) mal nicht im Griff hatten. "Der E denkt, der Vize lenkt, der Glatte rennt", hieß es immer.

Für Soldaten, die sich dem nicht fügen wollten, gab es diverse Strafen. Z.B. die "Weiße Weihnacht" - da wurden große Mengen Scheuerpulver in Räumen ausgeschüttet und naß gemacht. Die "Glatten" durften das dann anschließend mühselig wegschrubben. Oder die "Musikbox" - da kam ein "Glatter" in einen Spind-Schrank, und wenn jemand gegen den Schrank schlug, mußte er ein Lied singen. Manchmal machte man sowas auch nicht als Strafe, sondern einfach so aus Langeweile.

Offiziell war das alles natürlich untersagt. Aber die Vorgesetzten akzeptierten das stillschweigend, solange es nicht übertrieben wurde. Denn es trug dazu bei, die Truppe zu disziplinieren.

Wenn man das nie mitgemacht hat, ist es leicht zu sagen, daß man sich gegen solche Zustände doch auflehnen kann. Man versetze sich mal in einen jungen Menschen, der vielleicht gerade mal 18 bis 20 ist, kaum Lebenserfahrung hat und dann in solche Zustände hinein gerät. Der wird kaum auf die Idee kommen, da zu rebellieren, und wenn er es doch tut, hat er schnell zunächst zwei Drittel der "Kameraden" gegen sich, dann auch noch die Vorgesetzten und letztendlich obendrein auch noch die anderen aus seinem Diensthalbjahr, weil die nämlich immer wegen ihm Kollektivstrafen aufgebrummt bekommen und deshalb stinksauer sind.

In der NVA hat es deshalb immer wieder Selbstmordfälle gegeben. Nach dem, was man von der Bundeswehr hört, scheint es da nicht sehr viel anders zu sein, und auch da gab es schon Selbstmorde. Die Konstellation ist ja auch ähnlich: Da sind junge Menschen, die bisher in Schule, Lehre und anfangs auch in der Armee immer nur gehorchen mußten. Und irgendwann sind sie auf einmal entweder offiziell oder inoffiziell anderen jungen Menschen vorgesetzt. Schon nutzen sie diese Chance, um endlich auch mal andere kommandieren zu können. Und manche toben sich dann so richtig aus, an anderen jungen Menschen, die sich mangels Lebenserfahrung in dieser für sie sehr ungünstigen Situation kaum effektiv wehren können.

Die Wehrpflicht ändert daran nicht nur nichts, sondern die fördert so etwas noch. Und es ist entweder Zynismus, Unwissenheit oder Dummheit, das so schön reden zu wollen.

Freundliche Grüße
von Garfield


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