Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lag ich wohl doch falsch

jens_, Friday, 27.08.2010, 16:53 (vor 5618 Tagen) @ IM Korrekt

In der DDR mussten Frauen auch zur Wehrpflicht und dort lag die
Geburtenrate kontinuierlich hoeher als in der BRD.


Deutsche Demokratische Republik

Durch die Verfassungsergänzung von 1955 und die Verteidigungsgesetzgebung
aus dem Jahre 1961 vorbereitet, erfolgte mit dem Gesetz vom 24. Januar 1962
die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR. Sie betraf alle
männlichen Bürger
der Republik zwischen dem 18. und dem vollendeten 50.
Lebensjahr und wurde durch einen 18-monatigen Grundwehrdienst bei der NVA,
dem Wachregiment Feliks Dzierzynski oder der Bereitschaftspolizei erfüllt,
mit Zustimmung des Wehrpflichtigen (zumindest in den 1980er Jahren) auch in
den Grenztruppen. Zusätzlich musste jeder Wehrpflichtige damit rechnen,
nach Ableistung des Grundwehrdienstes einmal oder mehrmals zu dreimonatigen
Reservistenübungen einberufen zu werden. Auf Anordnung des nationalen
Verteidigungsrates der DDR wurde ab dem 7. September 1964 religiös
gebundenen Bürgern die Möglichkeit eines waffenlosen Wehrdienstes in der
NVA gegeben. Diese als Bausoldaten oder auch Spatensoldaten bezeichneten
Angehörigen der NVA hatten meist die Aufgabe, Arbeitsleistungen im
militärischen und öffentlichen Bauwesen zu erbringen. Sie wurden nicht an
Waffen ausgebildet und hatten statt eines Fahneneides nur ein Gelöbnis
abzulegen. Bausoldaten mussten während ihrer Dienstzeit, aber auch
hinterher mit Schikanen rechnen. Ein Dienst als Bausoldat hatte negative
Auswirkungen auf die Ausbildungschancen, ein Studienplatz blieb oft
verwehrt. Ein ziviler Ersatzdienst war nicht möglich.

Vielleicht hab ich da wohl doch was verwechselt. Ich kann mich aber an eine Dokumentation erinnern, in der auch Frauen bei der NVA waren.


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