Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nebenbei

IM Korrekt, Friday, 27.08.2010, 04:21 (vor 5618 Tagen) @ jens_

In der DDR mussten Frauen auch zur Wehrpflicht und dort lag die
Geburtenrate kontinuierlich hoeher als in der BRD.

Deutsche Demokratische Republik

Durch die Verfassungsergänzung von 1955 und die Verteidigungsgesetzgebung aus dem Jahre 1961 vorbereitet, erfolgte mit dem Gesetz vom 24. Januar 1962 die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in der DDR. Sie betraf alle männlichen Bürger der Republik zwischen dem 18. und dem vollendeten 50. Lebensjahr und wurde durch einen 18-monatigen Grundwehrdienst bei der NVA, dem Wachregiment Feliks Dzierzynski oder der Bereitschaftspolizei erfüllt, mit Zustimmung des Wehrpflichtigen (zumindest in den 1980er Jahren) auch in den Grenztruppen. Zusätzlich musste jeder Wehrpflichtige damit rechnen, nach Ableistung des Grundwehrdienstes einmal oder mehrmals zu dreimonatigen Reservistenübungen einberufen zu werden. Auf Anordnung des nationalen Verteidigungsrates der DDR wurde ab dem 7. September 1964 religiös gebundenen Bürgern die Möglichkeit eines waffenlosen Wehrdienstes in der NVA gegeben. Diese als Bausoldaten oder auch Spatensoldaten bezeichneten Angehörigen der NVA hatten meist die Aufgabe, Arbeitsleistungen im militärischen und öffentlichen Bauwesen zu erbringen. Sie wurden nicht an Waffen ausgebildet und hatten statt eines Fahneneides nur ein Gelöbnis abzulegen. Bausoldaten mussten während ihrer Dienstzeit, aber auch hinterher mit Schikanen rechnen. Ein Dienst als Bausoldat hatte negative Auswirkungen auf die Ausbildungschancen, ein Studienplatz blieb oft verwehrt. Ein ziviler Ersatzdienst war nicht möglich.


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