Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Teilunterhalt?

ray, Friday, 27.08.2010, 13:05 (vor 5618 Tagen) @ Rainer

Schöne Worte sind nicht war. Für Unterhaltspflichtige gilt das nicht.
Genau so wenig wie Unterhaltspflichtige in Altersteilzeit gehen können. Was
heißt können, dürfen tun sie natürlich wenn sie den Vollzeitunterhalt
weiter bezahlen.

Ist das so? Wusste ich gar nicht. Das wäre ja eine ziemliche Ungleichbehandlung. Nach dem eigenen Gerechtigkeitsgefühl kann man eigentlich niemanden zwingen viel oder wenig Geld zu verdienen.


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