Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

233.682 Postings in 30.704 Threads

[Homepage] - [Archiv 1] - [Archiv 2] - [Forum]

Teilunterhalt?

Rainer ⌂, Friday, 27.08.2010, 05:04 (vor 5618 Tagen) @ ray

Nach dem Teilzeitarbeitsgesetz kam man jetzt schon den Vollzeitvertrag in Teilzeit umwandeln. Das steht Frauen wie Männern zu und muss nicht extra begründet werden. Es ist sogar so, dass der Arbeitgeber bei Ablehnung dieser Bitte nachweisen muss, dass die konkrete Stelle nicht in Teilzeit bearbeitet werden kann. Also wer will, kann das jetzt schon machen, eigentlich ist dann dieses zusätzliche Programm überflüssig.

Schöne Worte sind nicht war. Für Unterhaltspflichtige gilt das nicht. Genau so wenig wie Unterhaltspflichtige in Altersteilzeit gehen können. Was heißt können, dürfen tun sie natürlich wenn sie den Vollzeitunterhalt weiter bezahlen.

Rainer

--
[image]
Kazet heißt nach GULAG jetzt Guantánamo


gesamter Thread:

 

powered by my little forum