Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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vollkormmen richtig

kein name, Tuesday, 24.08.2010, 21:58 (vor 5620 Tagen) @ Misogyn

Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Solange du als Mann nicht mit dem Messer im Rücken bei der Polizei
auftauchst, wird der Frau nichts passieren.

Es kann höchstens sein, dass sie deine Freundin/Frau befragen ob sie
wirklich vergewaltigt wurde. Die konstruieren dir noch einen Fall aus dem
Nichts wenn du nicht aufpasst.

Im besten Fall wirst du nur ausgelacht und wieder heimgeschickt.

Man sollte es nicht glauben, aber die Polizei, besonders die männlichen
Beamten, steht grundsätzlich auf der Seite der Frau. Die werden weder eine
Anzeige von dir aufnehmen noch sonst irgend etwas zu deinem Schutz
unternehmen.

daher erübrigt sich für das Verleumdungsopfer die Strafanzeige gegen die Täterin. Wobei, wenn Frau Seeliger selbst in ihrem Blog, die Verleumdung zugibt, dürfte das eine Möglichkeit für eine Strafanzeige geben. (Leider gibt sie ja keine Details und die Tat könnte möglicherweise verjährt sein)


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