Ich glaub, mich tritt ein Pferd
Juristisch wuerde das unter Verleumdung/Ehrverletzung fallen:
Je nachdem. Wenn sie zur Polizei gegangen ist, sieht das wieder anders aus. Stichwort "falsche Verdächtigung", "Vortäuschung von Straftaten".
Und selbst wenn nicht, Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt, wenn sie diesen Vorwurf "nur" ihrer besten Freundin gegenüber erhoben hat und die erzählt das dann der Polizei, dann muss die Polizei ermitteln.
Allein die Drohung mit einer Falschbeschuldigung stellt eine Nötigung dar.
Versteht ihr, das ist alles kein Pappenstil.
Und wenn das mal läuft, sind die doch alle zu feige, zuzugeben, dass sie Mist erzählt haben.
Und kein Mensch bringt das zur Anzeige, meistens ist so was ja gar nicht nachweisbar, also ein typisches Frauenverbrechen.
Wikimannia:
§ 153 Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 154 Meineid
(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
§ 159 Versuch der Anstiftung zur Falschaussage
Für den Versuch der Anstiftung zu einer falschen uneidlichen Aussage (§ 153) und einer falschen Versicherung an Eides Statt (§ 156) gelten § 30 Abs. 1 und § 31 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 entsprechend.
§ 160 Verleitung zur Falschaussage
(1) Wer einen anderen zur Ableistung eines falschen Eides verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 164 Falsche Verdächtigung
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
Das fehlt da noch:
§ 145d
Vortäuschen einer Straftat
(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,
1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen eine der in Absatz 1 bezeichneten Stellen über den Beteiligten
1. an einer rechtswidrigen Tat oder
2. an einer bevorstehenden, in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Tat
zu täuschen sucht.
(3) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. eine Tat nach Absatz 1 Nr. 1 oder Absatz 2 Nr. 1 begeht oder
2. wider besseres Wissen einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen vortäuscht, dass die Verwirklichung einer der in § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 dieses Gesetzes oder in § 31 Satz 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, oder
3. wider besseres Wissen eine dieser Stellen über den Beteiligten an einer bevorstehenden Tat nach Nummer 2 zu täuschen sucht,
um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen.
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
§ 240
Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.
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gesamter Thread:
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd -
Imageberater,
24.08.2010, 19:04
- Vergewaltigungsdebatten -
Mulher,
24.08.2010, 19:17
- Vergewaltigungsdebatten - Imageberater, 24.08.2010, 20:10
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd -
jens_,
24.08.2010, 20:09
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd -
Imageberater,
24.08.2010, 20:20
- Danke! (kt) - jens_, 24.08.2010, 20:24
- Die Polizei greift nicht ein -
Misogyn,
24.08.2010, 21:38
- vollkormmen richtig - kein name, 24.08.2010, 21:58
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd -
Imageberater,
24.08.2010, 20:20
- 1/2 OT: "Monogamie ist keine Lösung" - jens_, 24.08.2010, 20:28
- Sorry, aber die Fotze sollte jemand anzeigen. [Sorry für Prollsprache und OT]
-
Depp der Nation,
24.08.2010, 21:00
- Sorry, aber die Fotze sollte jemand anzeigen. [Sorry für Prollsprache und OT] -
Imageberater,
24.08.2010, 21:35
- Korrektur - Imageberater, 24.08.2010, 21:41
- Sorry, aber die Fotze sollte jemand anzeigen. [Sorry für Prollsprache und OT] -
Imageberater,
24.08.2010, 21:35
- Das ist leider normal -
Misogyn,
24.08.2010, 21:29
- Das ist leider normal - ajk, 25.08.2010, 00:15
- man stelle sich einen Politiker vor -
kein name,
24.08.2010, 22:13
- ansonsten eigentlich ein guter Artikel -
kein name,
24.08.2010, 22:18
- ansonsten eigentlich ein guter Artikel - Imageberater, 24.08.2010, 22:22
- ansonsten eigentlich ein guter Artikel -
kein name,
24.08.2010, 22:18
- Wann schnallz ihr endli des "Vergewaltigung" nur ein künstliches Wort ist? -
Wladimir,
24.08.2010, 23:28
- Quelle? - Quelle, 24.08.2010, 23:49
- Wann schnallz ihr endli des "Vergewaltigung" nur ein künstliches Wort ist? -
Marlow,
24.08.2010, 23:53
- Ist bestimmt von Dworkin -
ajk,
25.08.2010, 00:16
- Ist bestimmt von Dworkin - Marlow, 25.08.2010, 00:25
- Ja, Dworkin, glaube ich auch ... (kT)
-
Müller,
25.08.2010, 00:29
- Ist bestimmt von Dworkin - Nein! -
Quelle,
25.08.2010, 00:33
- Ich hab nicht gesagt das ich es weiss - ajk, 25.08.2010, 00:40
- Ist bestimmt von Dworkin - Nein! - Müller, 25.08.2010, 03:45
- Quellen-Nachweise - Mus Lim, 26.08.2010, 11:35
- Ist bestimmt von Dworkin -
ajk,
25.08.2010, 00:16
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd -
Marlow,
24.08.2010, 23:37
- Ich glaub, mich tritt ein Pferd - Misogyn, 24.08.2010, 23:47
- Vergewaltigungsdebatten -
Mulher,
24.08.2010, 19:17