Der Niedergang des Rechtsstaates
Im Grundgesetz steht nur das die BRD ein Bundesstaat ist. Von Rechtsstaat
steht da nirgens etwas.Rainer
Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig:
Artikel 28 (1) GG:
"Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen."
Artikel 20 (3) GG:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden"
Aus der Vielzahl der Gesetze und Verordnungen, und Art. 20 (3) GG, wird juristisch das Rechtstaatsprinzip abgeleitet, zu dessen Einhaltung sich Deutschland verpflichtet hat und damit als Rechtsstaat gilt. Das explizite Bekenntnis dazu, ist aber in der Tat nirgendwo schriftlich festgehalten worden.
Vielleicht ist das der Grund, warum sich manche Politiker-Innen und Rechtsorgane so schwer damit tun ...
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Christian,
25.01.2007, 21:15
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Rainer,
25.01.2007, 21:27
- Der Niedergang des Rechtsstaates - Nurmalebenso, 25.01.2007, 23:07
- Der Niedergang des Rechtsstaates - MrX, 26.01.2007, 12:59
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Rainer,
25.01.2007, 21:27