Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling

FemKritiker, Thursday, 25.01.2007, 04:28 (vor 6892 Tagen) @ Moni

Sechs Jahre Haft nach Tod von Säugling - 20-Jährige verurteilt

Dessau (ddp). Mit diesem Urteil hatte kaum jemand im Gerichtsaal
gerechnet. Auch die 20 Jahre alte Angeklagte aus dem kleinen anhaltischen
Ort Klieken nicht, die nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach. Weil
sie ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt erstickt hat, verurteilte
die Dessauer Schwurgerichtskammer die junge Frau heute wegen Totschlags zu
sechs Jahren Haft. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Thomas Knief
sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte den Tod des Säuglings
zumindest billigend in Kauf genommen hat. Sie hatte das Kind im
vergangenen Juli allein im Haus ihrer Eltern zur Welt gebracht.

Etwas absurd ist das ganze schon, wenn man bedenkt, dass die Frau,
wenn sie das Kind ein paar Monate früher hätte töten lassen ("Abtreibung"),
straffrei (mit Beratungsschein) ausgegangen wäre.
Es kann sein, dass sie eine Abtreibung nicht übers Herz brachte und nach
der Geburt in Panik verfallen ist und das Kind im Affekt getötet hat.
Und nun für ihre Skrupel, das Kind nicht schon vor der Geburt töten lassen
zu haben, bestraft wird.
Eine rational geplante Abtreibung hätte ich für verwerflicher empfunden
als eine Tötung aus Panik im Affekt nach der Geburt, die es in diesem
Fall evtl. gewesen sein könnte.
Ich halte die Strafe nicht für zu hoch, wollte aber nur einwerfen, dass
es Taten gibt, die (nach meiner Auffassung) verwerflicher sind (falls
meine Gedankengänge in diesem Fall zutreffen sollten) aber nicht bestraft
werden.


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