Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere...

FemKritiker, Wednesday, 24.01.2007, 18:14 (vor 6893 Tagen) @ Christine

Künftig werden Sexualkontakte Erwachsener mit Minderjährigen gegen Entgelt
oder unter Ausnutzung einer Zwangslage bis zu einem Alter des Opfers von 18
Jahren (gegenüber bislang 16 Jahren) nach § 182 Abs. 1 StGB unter Strafe
gestellt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung befindet sich
bereits in der parlamentarischen Beratung. "Heute kann jemand ungestraft die
Dienste einer 16-Jährigen annehmen, das wird in Kürze nicht mehr möglich
sein. Alle, die von der Prostitution unter 18-Jähriger profitieren,
können künftig bestraft werden", hebt von der Leyen hervor.

Zukünftig können auch Jugendliche für den sexuellen Mißbrauch von
Jugendlichen bestraft werden und nicht wie bisher nur Erwachsene.
Unter sexuellem Mißbrauch ist dabei u.a. auch Sex gegen Entgelt
zu verstehen. Da in der Regel der männliche Teil das Werben um die Partnerin -
u.a. anderem auch mit Einladungen zum Essen,Konzerten etc. übernimmt -
sitzt dieser nun immer mit einem Bein im Gefängnis, falls er über 14 Jahre
alt und seine Geschenke zu groß sind und es zu sexuellen Handlungen mit
der Partnerin kommen sollte, da dieses als "Sex gegen Entgelt" gewertet
werden könnte.


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