Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Diskriminierung im Erzieherberuf

Puwackel, Friday, 06.08.2010, 15:08 (vor 5638 Tagen) @ sonnenlilie

Wieso rufst Du bei der Gleichstellungsbeauftragten an? Die ist für solche Fälle nicht zuständig.

Per Gleichstellungs- bzw. Chancengleichheitsgesetz darf die Gleichstellungsbeauftragte nur von Frauen gewählt werden und vertritt dementsprechend auch nur Fraueninteressen. Der Aufgabenbereich der Beauftragten ist ebefalls gesetzlich geregelt und sieht nur die Vertretung von Frauen vor.

Es heißt im Gesetz zwar so schön, dass die Beauftregte für die "Gleichstellung von Männern und Frauen" zuständig sei. Konkret sind dort aber nur Frauenfördermaßnahmen vorgesehen. Es war also klar, dass Du dort Deine Zeit verschwendest.


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