Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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BVerfG hat das Sorgerecht lediger Väter nur minimal angehoben

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 05.08.2010, 02:18 (vor 5639 Tagen) @ Karlchen Müller

Du vergisst hier, oder lässt bewusst aus, die "Helferindustrie".

Klar, nicht Eheliche Väter werden sich freuen, nicht um ein gemeinsames SR kämpfen zu müssen. Aber, dann den selben Hürden gegenüberstehen, welche verheiratete gegenüberstehen, trotz! gem. SR.

Die Helferindustrie hat das alte Schuldprinzip bei Scheidung adaptiert, wo derjenige Recht und die Kinder bekam, welcher hinlänglich die Schlechtheit des anderen Elternteiles darlegen konnte. (Mit Dreck werfen).

D.h., die Helferindustrie wirft mit Dreck und die Mutter bekommt die Kinder, (und sämtliche Rechte), auch wenn dem Vater ein SR in Papierform verbleibt.

Der Vater hat das grosse SR und wenn Er in die Wirkungskreise der KinderbesitzerINN gerät, bzw. diese stört, werdem ihm die kleinen Sorgerechte (Entscheidung über schulischen,beruflichen Werdegang, Gesundheitsfürsorge. Nicht zuletzt aber äusserst wichtig den Aufenthaltsort ABR), entzogen und trotzdem kann der Gesetzgeber behaupten, Es herrscht Gleichberechtigung unter den Eltern.

Frank

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Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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