Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Hungerstreik - frei nach Gandhi

Gerhard, Wednesday, 04.08.2010, 10:49 (vor 5640 Tagen)

im Forum von vaterverbot.at stellte ich die Frage, ob ein Hungerstreik eines Großvaters, weil ihm von der KM die Enkeln vorenthalten werden (das BG und die 2.Instanz sind zwar der Auffassung auch GE hätten ein Besuchsrecht, nur wäre das Ausüben desselben im ggstdl Fall aufgrund der angespannten Situation zw. KM und vGV (!!) nicht sinnvoll) Sinn macht.
Die Reaktion war mM matt.

SV:
Die Km setzt alles daran, die Situation zum vGV möglichst angespannt zu lassen.

Das wird zwar erkannt, aber als "begründete Ängste einer Mutter" entschuldigt.

Bis jetzt war ich ein Braver ohne Fehl und Tadel.

Nun erklärt die KM:

ich hätte vor Jahrzehnten meine Frau geschlagen und hätte mich damals vor der Polizei verstecken müssen (nur, während meiner Ehe war ich selbst Polizist; wie versteckt sich ein Polizist während der Ausübung seines Dienstes vor der Polizei? im Kofferraum des Funkwagens?)

ich hätte meine Frau entführt
ich hätte mein Kind entführt
ich hätte eines meiner Enkelkind entführt
und ich hätte mir Fremde angerufen, um diesen mitzuteilen, dass ich auch noch mein zweites Enkelkind entführen werde

Natürlich könnte ich eine Verleumdungsklage einbringen. Nur das würde wieder die "Zerrüttung" der Beziehung vGV-KM untermauern.

Mich wundert, dass der zuständigen Richterin noch nicht der Zufall aufgefallen ist, dass die KM vom vGV (der KV hat weniger Geld als der vGV) Unterhaltszahlungen und eine Abfindung - in Form einer ehelichen Aufteilung - will.

Macht ein Hungerstreik Sinn?

Oder laufe ich Gefahr als potentieller Selbstmörder psychiatriert und zwangsweise eingeliefert zu werden?


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