Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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"Magst du das mal reflektiert begründen?" Ja gerne doch.

Scheißt auf Kitas, Thursday, 29.07.2010, 08:50 (vor 5646 Tagen) @ Leser

"Indifferentes Bekennerschreiben", "Dampf ablassen", ja ja. Und raten darfst Du auch.

... Darf ich raten, was du schreiben würdest, wenn dein Ein-Ernährer-Modell schief
geht und du Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt usw. bezahlen müsstest?

"Betreuungsunterhalt, Kindesunterhalt usw." gehört restlos abgeschafft und Ehebruch gehören abgestraft (über 75% der Scheidungen werden von Frauen eingereicht).

Und frag mal die Frauen, die gerne arbeiten möchten und keine Betreuungsmöglichkeit finden.

Kannst Du lesen? Entweder arbeiten oder Kind versorgen und Haushalt managen. So einfach.

Beziehungsweise rede mal mit den Vätern, die in die Vollzeitrolle gezwängt sind und aus diesem
aufgezwungenen Korsett nicht rauskommen.Frag sie doch mal, ob sie ihre Arbeitszeit nicht gerne reduzieren
möchten und sich mit um ihre Kinder kümmern möchten, sie aufwachsen sehen, z.B.

Hatte vor dem fem-faschistischen Ehebruch-Diktatur funktioniert ohne Kindergarten funktioniert. Kinder hatten das Grundrecht auf beide Eltern verwirklicht. Heute sehen weit über die Hälfte der Kinder den Vater nur noch 14-tägig von Samstag bis Sonntag - wenn sie Glück haben. Dabei haben die Väter sogenannte "erhöhte Erhaltsobliegenheit" - Sprich wenn's bei der 40 Stundenwoche nicht reicht muß halt noch der McDonalds-Job her. Und dann meinst Du, die Tusse fragen zu müssen, ob sie gern vollfinanziert werden wollen oder an die Aldikasse? Junge Junge.

Und frag dich schlussendlich einfach, warum dieser Staat im Falle, jemand schafft es, vom Gemeinsame-
Erziehung-und-Betreuungs-Modell auf die Alleinunterhalter-Rolle umschwenkt oder 50:50-Betreuung nicht mal
im Ansatz rechtlich und gesellschaftlich in Erwägung zieht im Momentum der Trennung und
Alleinerziehenden-Mutti-Modell.

Wie gesagt, Ehebruch gehört abgeschafft. Dann brauchen die Kinder nicht in den Verwarlosungsanstalten von Sozen zu Genderkrüppeln herangezogen werden und die PISA-Studie wird auch wieder besser. Im Übrigen, befasse Dich doch mal bitte mit dem GG, insbesondere Artikel 6 und hier vor allem Satz 1) un 2):

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende* Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Da steht nichts von Krippe oder Kindergarten, wohl aber Eltern und deren "zuvörderst ihnen obliegende(*) Pflicht". Zudem steht da was von Ehe. Der Staat hat die einzige Pflicht, für Arbeit mit genug Entlohnung zu sorgen, dass ein Vater davon seine Familie finanzieren kann.

(*) Obliegenheiten sind Verhaltensanforderung im eigenen Interesse des Handelnden. Sie sind im Gesetz nicht allgemein, sondern nur im Zusammenhang mit der jeweiligen Pflicht gesetzlich geregelt. Dabei wird der Ausdruck "Obliegenheit" nicht immer verwendet.
Kennzeichnend für eine Obliegenheit in Vertragsverhältnissen ist, dass die Gegenseite die Erfüllung der Obliegenheit nicht verlangen bzw. nicht einklagen kann und bei Nichterfüllung der Handelnde sich zwar nicht schadensersatzpflichtig macht, aber die negativen Folgen zu tragen hat.

PS: Und Du willst also Dein Kind mehr in der Kita wissen, damit Du mehr Umgang mit Deinem Kind hast und mehr Deiner erzieherischen Pflicht nachkommen kannst, soso. Das Geld was der Kindergarten mehr kostet zusätzlich erarbeiten, damit Du genau in der die Zeit mit deinem Kind verbringen kannst, soso. Lass Dampf ab, Leser!


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