Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Und was meint die "Juresprüdenz" zum Gemeinsamen Sorgerecht

Leser_nicht_eingeloggt, Saturday, 24.07.2010, 16:05 (vor 5651 Tagen) @ Leser_nicht_eingeloggt

Man lese den Text genau und die Diskussion mit Dampflok weiter oben. So denkt also die Richterschaft:

(Quelle: "Familienrecht und Familienverfahrensrecht" 2010, 73)

Richterin Dr. Alexandra Altrogge,Hamburg

"(Vorstellung dreier Modelle für Sorgerechtsregelungen)

Ausschlaggebend werden hierfür voraussichtlich auch die Ergebnisse der vom BMJ beauftragten wissenschaftlichen Untersuchung sein. Wird die Möglichkeit der Ersetzung der gemeinsamen Sorgeerklärung durch das Gericht vom Gesetzgeber geschaffen, so dürfte sich diese auf wenige Fälle beschränken. Inwieweit eine Sorgeerklärung durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden kann, bedarf jedenfalls der kindeswohlorientierten Prüfung im Einzelfall. Je nach Einzelfall kann es auch gute Gründe gegen eine gemeinsame elterliche Sorge geben. In solchen Fällen ist die Ausübung der alleinigen elterlichen Sorge durch die Mutter gemessen am Wohl des Kindes die bessere Alternative. Die Fälle einer gerichtlichen Ersetzung der Sorgeerklärung dürften sich auf solche beschränken, in denen die Eltern sich gut verstehen und faktisch sowieso bereits gemeinsam die elterliche Sorge ausüben und lediglich keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt bzw. abgegeben werden soll. Diese Fälle dürften jedoch die Ausnahme sein. Besteht keinerlei Konsens zwischen den Eltern und streiten sich die Eltern um das Sorgerecht, so dürfte eine gemeinsame elterliche Sorge in der Regel aus Gründen des Kindeswohls nicht in Betracht kommen. Der Staat stößt bei Weigerungshaltungen eines Elternteils an seine Grenzen. Liebe und Zuneigung lassen sich ebenso wenig verordnen wie die Übernahme gemeinsamer Verantwortung. In diesen Fällen dürfte das Gericht im Rahmen seiner Einzelfallbetrachtung regelmäßig zu dem Ergebnis kommen, dass die Ersetzung einer Sorgeerklärung nicht dem Kindeswohl dient bzw. ihm widerspricht. Für die Praxis wird eine gesetzliche Neugestaltung von § [1626a] BGB unter Schaffung der Möglichkeit einer gemeinsamen elterlichen Sorge gegen den Willen der Kindesmutter daher wenig Auswirkung haben."

Welch krudes Weltbild dahinter steckt, brauche ich wohl nicht extra zu betonen! Und solche Frauen sitzen als Richterinnen am Tisch und entscheiden über Wohl und Wehe bzw. befürworten den finanziellen Untergang und die Rechtlosigkeit des Mannes wahrscheinlich noch ...

"Allerdings ist zu beachten, dass der Großteil der Väter kurze Zeit nach einer Trennung keinen Kontakt mehr zu ihren Kindern hat. In diesen Fällen wird es in der Regel mangels Interesse des Vaters nicht zu der Frage der Ersetzung einer Sorgeerklärung durch ein Gericht kommen. Vielmehr wird es regelmäßig bereits nicht einmal zu regelmäßigen Umgangskontakten zwischen Vater und Kind kommen. (...) Es bleibt zu hoffen, dass sich das Problem der gemeinsamen Sorge in der Praxis nicht auf die Erklärungen zur Vaterschaft auswirken wird. Es wäre mehr als misslich, wenn nach einer gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge und der Einführung der Möglichkeit der gemeinsamen Sorge auch gegen den Willen einer nichtehelichen Mutter in Zukunft betroffene Mütter nicht mehr ihre Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft erteilen würden, um später nicht in die Situation einer aus ihrer Sicht aufgedrängten gemeinsamen elterlichen Sorge kommen zu können. Dies steht jedoch zu befürchten."

Genau, sagt sie ja selbst! Forderung nach Prüfung, warum die Kontakte abbrechen (kein Geld, Scham, kein Mitspracherecht, Obdachlosigkeit etc.)?
Fehlanzeige!

Und, noch viel prägnanter: Na klar, das Wichtigste aber darf nicht und auf gar keinen Fall, angetastet werden. Die riesengroße Gefahr für eine KM bei gSR gegen ihren Willen wäre ja sonst:

"... Es wäre mehr als misslich, wenn nach einer gesetzlichen Neuregelung der elterlichen Sorge und der Einführung der Möglichkeit der gemeinsamen Sorge auch gegen den Willen einer nichtehelichen Mutter in Zukunft betroffene Mütter nicht mehr ihre Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft erteilen würden ..."

Keine Angst, denn dann würde ja kein Geld mehr fließen!

Danke, Frau Richterin, offener, als sie es geschrieben haben kann man ihre Unabhängigkeit schon garnicht mehr darstellen. Am besten alles bleibt, wie es ist und der Vater zahlt, hält die Schnauze und lässt die Kinder in Ruhe.

Das er ob ihrer Gewaltentscheidung sein Kind nun sieht oder nicht, dafür werden Sie schon sorgen.Hauptsache die Vorraussetzung für Unterhalt, heilige Melkkuh Vaterschaftsanerkennnung wird nicht von irgendwelchen gSR-Themen berührt(oder in Frage gestellt).

Männer wacht auf - Allen anderen die hier mitlesen und noch einen Kinderwunsch haben, ist nicht mehr zu helfen.

Leser

Es ist so krude, so widerlich und ekelhaft, dass mir der Zorn bis über das Unterkinn steigt!


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