Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Sorgerechtsreform!

Leser_nicht_eingeloggt, Saturday, 24.07.2010, 12:24 (vor 5651 Tagen) @ Dampflok

... mit Einspruchsmöglichkeit der KM (warum nicht auch vom Vater?)


Genau DAS ist der Punkt und DA sollte jetzt schnell angesetzt werden! Auch
der Vater sollte Einspruch erheben können.

Moin Dampflok,

DAS ist in der Tat der Punkt - und ich vermute nach dem Eckpunkt:

".. es sei denn, die Mutter legt erfolgreich Widerspruch dagegen ein .."

wird es viele erfolgreiche Widersprüche geben, so diese Eckpunkte überhaupt jemals in Gesetze für die nächsten 100 Jahre zementiert werden. Da werden dann ruckizucki wohl "Einzelfallentscheidungsbetrachtungsurteile" gefällt werden, die dann der normativen Kraft des Faktischen entsprechend sukzessive in die amtsrichterliche Rechtsprechung Eingang finden.

Das der Papa bei einer z.B. Drogenabhängigen nicht erfolgreich Widerspruch einlegen kann, versteht sich von selbt ...

Wir sehen uns im SpOn ;-)

Besten Gruß

Leser


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