Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Eine kleine Anmerkung

Dummfrager, Thursday, 22.07.2010, 10:46 (vor 5653 Tagen) @ Referatsleiter 408

In dem Schreiben ist die Rede von einem verfassungsmäßigen Gleichstellungsauftrag.
Ich lese in der Verfassung aber nur etwas von Gleichberechtigung. Ein feiner, aber nicht zu verachtender unterschied. Sollte man nicht die Gleichstellungsbeauftragten darauf hinweisen, mit freundlichen E-Mails?

Der Dummfrager


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