Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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EMPÖRUNG: Richter sieht sich mit Falschvorwürfen konfrontiert

Mike, Thursday, 22.07.2010, 03:28 (vor 5653 Tagen) @ Goofos

Aber gut, wenn die das so meinen. Als nächstes würde mich dann mal
interessieren wie ein Richter behaupten kann, dass weiterhin dringender
Tatverdacht bestehen würde und zahlreiche Faktoren die Glaubhaftigkeit des
mutmaßliche Vergewaltigungsopfers stützen würden obwohl ein Gutachten zu
dem Schluß kommt, dass das mutmassliche Opfer die Verletzungen selbst
herbei geführt haben muss, ein anderes Gutachten, dass die Schilderungen
nicht die Mindestanforderungen an die logische Konsistenz, Detaillierung
und Konstanz erfüllen, wieder ein Gutachten die These eines
Gedächtnisverlusts vertitt und zu allem Überfluss auch noch das Messer
keinerlei Bedeutung mehr als Beweis haben kann? Würde mich interessieren um
den Justizskandal perfekt zu machen.

Jetzt zum Vergleich: In dubio pro reo!

Was schlussfolgern wir daraus?
a) Der Grundsatz "In dubio pro reo" hat Verfassungsrang.
b) „Im Zweifel für den Angeklagten“, d. h. man spricht vom "mutmaßlichen Täter"

Wenn aber schon die "Schwetzinger Zeitung" vom "mutmaßlichen Opfer" schwadronniert, dann haben die alle gewaltige Zweifel, dass das Opfer tatsächlich ein Opfer ist.

Wenn dem so ist, dann besteht aber kein Grund mehr K in Untersuchungshaft zu halten, sondern man müsste Madame selbst, wegen Vortäuschung einer Straftat oder falscher Verdächtigung, gesiebte Luft atmen lassen.

Wer ein bisschen rumstöbert, findet die Anfänge des Denkens "Frau behauptet vergewaltigt worden zu sein, also muss es stimmen":

Zitat:
"Nach der erfolgreichen Verteidigung eines wegen Vergewaltigung angeklagten Mandanten bekam der Berliner Rechtsanwalt Nicolas Becker Besuch von 50 Frauen. Die Damen drapierten Dessous in seiner Kanzlei, verspritzten süßliches Parfüm und hängten dem Juristen ein Schild um die Brust: "Zuhälteranwalt".

Vor einem Berliner Amtsgericht funktionierte eine Feministinnengruppe einen Vergewaltigungsprozeß mit einem großen violetten Papp-Penis zum Happening um. In Hamburg wurden Frauen mit Plakaten dazu aufgefordert, in einem Notzuchtverfahren Stimmung für das Opfer zu machen: "Erscheint alle massenhaft und stärkt ihr den Rücken."

Die Berliner "Tageszeitung" ("taz") feierte ein "Kommando vergewaltigter Frauen", das einen Mann mit Lynchdrohungen zur Selbstanzeige zwang: "Wir bringen dich um, wenn du nicht zur Polizei gehst und gestehst, daß du eine von uns vergewaltigt hast."

In Frankfurt und anderen Großstädten zogen mehrere tausend Frauen abends durch die Vergnügungsviertel und proklamierten: "Wir holen uns die Nacht zurück."

"Wir müssen lernen", fordern Feministinnen, "unseren Zorn wenn nötig gewalttätig auszudrücken.""

Das alles war und ist politische Erpressung: Wenn allerdings Männerrechtler beim Herren Seidling aufkreuzen würden und ihm einen aufgeschnittenen Apfel als Symbol für eine Vulva schenken würden, dann würden Kampfhundertschaften der Polizei aufkreuzen. Wetten?


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