Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Genitalverstümmelung, Petition an Bundestag

der_quixote, Absurdistan, Thursday, 15.07.2010, 14:59 (vor 5660 Tagen) @ Werner

Du schreibst:

Mir ist klar, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht

Die Antworten:

Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung ergibt sich weder aus Artikel 17
Grundgesetz (GG) noch aus der Richtlinie des Ausschusses für die
Behandlung von Öffentlichen Petitionen.

Klassischer Fall von mangelnder Kommunikationsfähigkeit seitens des Antwortenden...
Ob die Deinen Text überhaupt gelesen haben und nicht sofort das zucken im Löschfinger hatten, als die was von Knabenbeschneidung = ähnlich schlimm wie Mädchenbeschneidung lasen?

Frank

--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...


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