Genitalverstümmelung, Petition an Bundestag
Du schreibst:
Mir ist klar, dass kein Anspruch auf Veröffentlichung besteht
Die Antworten:
Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung ergibt sich weder aus Artikel 17
Grundgesetz (GG) noch aus der Richtlinie des Ausschusses für die
Behandlung von Öffentlichen Petitionen.
Klassischer Fall von mangelnder Kommunikationsfähigkeit seitens des Antwortenden...
Ob die Deinen Text überhaupt gelesen haben und nicht sofort das zucken im Löschfinger hatten, als die was von Knabenbeschneidung = ähnlich schlimm wie Mädchenbeschneidung lasen?
Frank
--
Man(n) sollte (s)eine Frau welche schweigt niemals unterbrechen...
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Werner,
14.07.2010, 21:47
- Genitalverstümmelung, Petition an Bundestag - Christian, 14.07.2010, 23:25
- Genitalverstümmelung, Petition an Bundestag - der_quixote, 15.07.2010, 14:59
- Petition an Bundestag: Das lila Forum! - TMerten, 15.07.2010, 18:17
- Möge ihnen der Schwanz und die Fotze abfaulen. (nt)
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Dick Tracy,
16.07.2010, 05:11