Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Man kann

Animus, Thursday, 24.06.2010, 02:20 (vor 5680 Tagen) @ Gismatis

Ist die Anrede überhaupt gesetzlich geregelt? Gibt es wirklich einen
Paragrafen dafür?

Nein, nicht dass ich wüsste - aber es gibt auch keinen Grund, sich deswegen mit jemandem anzulegen. Der/die/das Betroffene müsste ja selbst am besten wissen, das so eine Sache nicht einfach ist - auch für die Umwelt nicht.

Das sind keine Pseudo-Gefühle. Für die Betroffenen ist das eine sehr
ernste Sache. Ist mir schon klar, dass es nicht einfach zu verstehen ist,
aber jenseits des eigenen Verständnisses hört die Realität nun mal nicht
einfach auf.

Wenn das eine ernste Sache ist, dann trägt das Benehmen der/des Betroffenen ganz sicher nicht dazu bei, dass er/sie auch ernst genommen wird. Sprich - sich das T-Shirt hochreißen, mit den Gummimöpsen kokettieren und meinen, das bringt's jetzt, ist nun mal einfach saudumm und führt keineswegs dazu, dass jemand ernst genommen wird. Gut, man könnte so ein Benehmen andererseits schon wieder als eine Art Beweis gelten lassen - so KANN sich wohl wirklich nur ein echtes Weib gebärden. ;-)


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