Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Man kann

Gismatis, Basel, Thursday, 24.06.2010, 01:48 (vor 5680 Tagen) @ Animus

Ich schrieb ja, man KANN - aber es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.

Ist die Anrede überhaupt gesetzlich geregelt? Gibt es wirklich einen Paragrafen dafür?

Wobei das Wachstum eines Jugendlichen sehr natürlich und normal ist -
diese pseudo-gefühlte
"Huch-was-bin-ich-denn-heute-mal-für-ein-Gender"-Scheiße aber ja wohl kaum.

Das sind keine Pseudo-Gefühle. Für die Betroffenen ist das eine sehr ernste Sache. Ist mir schon klar, dass es nicht einfach zu verstehen ist, aber jenseits des eigenen Verständnisses hört die Realität nun mal nicht einfach auf.

--
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