Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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AW: Interessante Zahlen

TMerten, Monday, 21.06.2010, 18:38 (vor 5682 Tagen) @ Roslin

Man muss nur den dazu gehörenden Gewaltbegriff weit genug fassen und z.B.
jeden bösen Blick, jedes laute Wort als Gewalt definieren.

Das ist sogar völlig gesetzeskonform! Zu häuslicher Gewalt gehört ausdrücklich physische und psychische Gewalt. Wenn die Alte also verlangt, dass du die Schuhe im Wohnzimmer ausziehst oder wenn die dir dein Bier für Fernsehen nicht holt und dabei meckert, dann ist das ganz glasklare häusliche Gewalt.

Ich gehe sogar soweit, dass ich behaupte: Jede Frau übt häusliche Gewalt gegen ihren Mann aus und könnte deshalb sogar unverzüglich der Wohnung verwiesen werden!

Margot von Renesse (SPD) kündete am 25.10.1995 sogar im Deutschen Bundestag: “Ein Vater, der sich an den gemeinsamen Tisch setze, ohne dass die Mutter dieses wünsche, müsse der Wohnung verwiesen werden können!“
Quelle: DBT, Plenarprotokoll 13/63 (Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die erleichterte Zuweisung der Ehewohnung).

Dies gilt natürlich, hier im Lande der gelebten Gleichberechtigung, auch für Frauen! Also ihr könnt eure Alte sofort abholen lassen! Nur Mut, raus mit der Kostenstelle! Genießt die Freiheit!


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