Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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abGEZockt: Neues Modell für Rundfunkfinanzierung steht

sonnenlilie, Thursday, 10.06.2010, 01:35 (vor 5691 Tagen) @ Christian

Sollte die Zwangsabgabe für ARD und ZDF kommen, ist mit einer Flut von Klagen zu rechnen, und das zu Recht. Denn die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe für die aufgedrängte Rundfunkleistung ist keineswegs so selbstverständlich, wie Prof. Kirchhof dies darstellt.

Steuern und Abgaben stellen einen Eingriff in das Eigentum dar (Art. 14 GG) und bedürfen einer Rechtfertigung. Die Art und Weise der Informationsbeschaffung ist aber Sache des Einzelnen (allg. Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG) und allenfalls das Radio übernimmt wichtige öffentliche Aufgaben (Information im Katastrophenfall, Verkehrsdienst usw.). Schließlich lohnt ein verfassungsrechtlicher Blick auf Art. 4 I GG, die Religionsfreiheit. Anerkanntermaßen gibt es auch ein recht auf negative Religionsfreiheit, niemand muss sich gegen seinen Willen mit religiösen Inhalten belästigen lassen (vgl. Kruzifix-Urteil des BVerfG). Gleiches muss wohl auch für die Informationsfreiheit (Art. 5 I GG) gelten, mag es dem Bürger überlassen bleiben, welches Medienangebot er nutzt oder nicht nutzt und ggf. finanziell trägt. Eine Beschränkung der Abgabe auf Nutzungswillige ist daher alternativlos.

Quelle: http://finanzen.freenet.de/recht-steuern/neue-geldquelle-fuer-ard-und-zdf-zwangsabgabe-fuer-alle-haushalte_1625926_68...


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