Märchenstunde der Frauenbeauftragten....
mein Schreiben an den OB mit co. an die Frauenbeauftragte:
Sehr geehrter Herr Kaminsky,
Auf ihrer Internetseite
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.htmlkönnen wir lesen:
Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen
Dienst.Nach Auskunft ihrer Frauenbeauftragten besteht jedoch ein 60%-Frauenanteil
in der Stadtverwaltung, also keine Unterrepäsentanz, sondern eine deutlich,
vom Manne aus betrachtete 50-prozentige Überrepräsentanz!Also wäre dringend nötig:
1. Entfernung dieses falschen Satzes
2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.
3. Sofortige Neubesetzung mit einem Männerbeauftragten, der ein
ausgewogeneres Verhältnis anzustreben hat.Aber soviel ich weiß sind Männer bei der Wahl der
Gleichstellungsbeauftragten nicht einmal wahlberechtigt, weder aktiv noch
passiv?
Vielen DankIhr Yyyx
Heute kam die Antwort aus Hanau:
Sehr geehrter H. xxxxx,
Vielen Dank für Ihre Hinweise.
Als familienfreundliche Kommune und gleichstellungsorientierter Arbeitgeber beschäftigen wir uns in Hanau bereits seit vielen Jahren mit Gleichstellungsthemen und sind sehr stolz darauf, dass es tatsächlich in der Stadtverwaltung Hanau mehr Frauen in Führungspositionen gibt als in vergleichbaren Kommunen.
Trotzdem gibt es auch in der Stadtverwaltung vor allem in höheren Entgelt- und Besoldungsgruppen eine Unterrepräsentanz von Frauen, der wir mit Maßnahmen der Frauenförderung begegnen. Traditionell arbeiten viele Frauen in Verwaltungsberufen und auch oft in Teilzeit, was den Anteil an Mitarbeiterinnen von 60 % erklärt.
Auf der genannten Internetseite sind die Aufgaben der Frauenbeauftragten nach dem Hessischen Gesetz zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (HGlG) richtig wiedergegeben. Ähnliche Aufgabenbeschreibungen finden sich in vielen Gleichstellungsgesetzen der Bundesländer und des Bundes.
Nach § 14, 2 HGlG darf in Hessen nur eine Frau als Frauenbeauftragte bestellt werden. Die Bestellung erfolgt über eine Ausschreibung in der Dienststelle; d.h. die Funktion wird nicht über eine Wahl durch die Beschäftigten vergeben.
Frauen und Männer sollen gleichermaßen einer sozial abgesicherten und ihre Existenz sichernden Arbeit nachgehen können. Dies ist bisher nicht erreicht, da Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer und in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Auch heute noch haben Frauen Nachteile im Beruf, vor allem wenn sie wegen der Familie ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder Teilzeit arbeiten müssen.
Seien Sie versichert, dass wir uns als Kommune der Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und ebenso von Männern und der Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet fühlen und unsere Maßnahmen danach ausrichten.
Viele Grüße aus der Brüder-Grimm-Stadt Hanau
Martina Kischel
Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters
Am Markt 14 - 18
63450 Hanau
Fon: 06181/ 295-681
Fax: 06181/ 295-1907
OB.ClausKaminsky@hanau.de
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- Märchenstunde der Frauenbeauftragten.... -
Oliver,
03.06.2010, 12:08
- Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte? -
Mus Lim,
03.06.2010, 12:54
- Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte? - Oliver, 03.06.2010, 13:38
- Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte? - Ein Leser, 03.06.2010, 22:59
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- Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte? -
Mus Lim,
03.06.2010, 12:54