Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Märchenstunde der Frauenbeauftragten....

Oliver, Thursday, 03.06.2010, 12:08 (vor 5695 Tagen)

....am Beispiel Hanau.

Dort können wir lesen auf dieser Seite Frauenbeauftragte
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.html


Aufgaben der Frauenbeauftragten
....
Aufgabenschwerpunkte:

.....

* Beteiligung an Stellenausschreibungen, an Auswahlverfahren und an Vorstellungsgesprächen

* Sprechstunden und Beratung (Beschäftigte können sich ohne Einhaltung des Dienstweges an die Frauenbeauftragte wenden)

* Beteiligung an der Aufstellung und Änderung der Frauenförderpläne und an der Durchführung von Maßnahmen

* Projekte: Girls Day, Treffen der Beschäftigten in Elternzeit, Fortbildungsmodule im Rahmen des Personalentwicklungsjournals, Fachlicher Austausch MKK und Hessen
...
* Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.


Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung von Frauen auf der Grundlage von Frauenförderplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen verbessert.

Was sind das für arme, benachteiligte Kreaturen denkt da der geneigte Leser....

Daher meine eMail an die Frauenbeauftragte, wie sich denn die Zusammensetzung männl-weibl. im Rathaus aufteilt.

Und - oh Wunder - was stellte sich heraus?

Guten Tag Herr Xxxxxx,

bei der Stadtverwaltung Hanau arbeiten insgesamt 735 Personen mit unterschiedlichen Stundenkapazitäten, davon 440 Frauen und 295 Männer.

Freundliche Grüße

Brigitte Keese

Also eine Frauendominanz von 440/735= 60 Prozent!
Nur 40 % Männer!

Daher mein Schreiben an den OB mit co. an die Frauenbeauftragte:

Sehr geehrter Herr Kaminsky,

Auf ihrer Internetseite
http://www.hanau.de/service/dl/017529/index.html

können wir lesen:
Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst.

Nach Auskunft ihrer Frauenbeauftragten besteht jedoch ein 60%-Frauenanteil in der Stadtverwaltung, also keine Unterrepäsentanz, sondern eine deutlich, vom Manne aus betrachtete 50-prozentige Überrepräsentanz!

Also wäre dringend nötig:

1. Entfernung dieses falschen Satzes
2. Umbenennung der Frauenbeauftragten in Gleichstellungsbeauftragte.
3. Sofortige Neubesetzung mit einem Männerbeauftragten, der ein ausgewogeneres Verhältnis anzustreben hat.

Aber soviel ich weiß sind Männer bei der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nicht einmal wahlberechtigt, weder aktiv noch passiv?


Vielen Dank

Ihr Yyyx

Wer spielt Prophet und sagt die Antwort voraus?
;-)

--

Liebe Grüße
Oliver


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