Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Glaubwürdigkeitsgutachterin bei erwachsenen Zeugen? N.m.E. aussergewöhnlich

mee, Saturday, 05.06.2010, 20:48 (vor 5696 Tagen) @ Ekki

Meines Wissens werden in solchen Fällen Anträge der Verteidigung auf Glaubwürdigkeitsgutachten regelmäßig abgeschmettert. "Die Glaubwürigkeitsbeurteilung von erwachsenen Zeugen ist regelmäßig Sache des Tatgerichts" oder ähnlich. Das Gericht urteilt in freier Beweiswürdigung aus dem (seinem!) "Inbegriff" der Hauptverhandlung, wobei es dem Gericht ebenfalls freisteht die Hauptverhandlung bzw. die Zeugenaussagen so zu dokumentieren wie es ihm passt. Es ist also am Ende egal was Zeugen tatsächlich ausgesagt haben, es zählt nur was das Gericht in seiner Urteilsbegründung aufschreibt was die Zeugen gesagt haben. Das ist regelmäßig in einer Revision nicht angreifbar, da können 1000 Prozessteilnehmer bekunden dass der Zeuge anders ausgesagt hat (z.B. widersprüchliche Angaben zum Tatgeschehen gemacht hat)

Sieht aber so aus, als ob sich Kachelmann durch seine Prominenz retten kann. Da scheint man doch genauer arbeiten zu wollen. Mit der "Standardbehandlung", wie sie Du und Ich erfahren würden, würde die Justiz in so einem Fall die Willkürlichkeit ihrer Urteile für jeden Bürger sichtbar machen. Es ist Aufgabe der Justiz zu Verurteilen, ob schuldig oder unschuldig interessiert bei Otto Normalangeklagter niemanden.

Otto Normalangeklagter würde in so einem Fall nur mit sehr viel Glück herauskommen, ob die Beschuldigung echt oder unecht ist spielt dabei kaum eine Rolle.


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