Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Wenn sie es will, steht er erstmal an der Wand.

vt, Saturday, 05.06.2010, 16:12 (vor 5696 Tagen) @ Ekki

Ganz klares Signal ging da vom feministischen Standgericht aus.

Er hat die Würde von Frauen verletzt. Dafür muß er büßen. Möglichst heftig.
Wir konstruieren Vorwürfe, die massive Strafen versprechen. Es geht nicht um die Tat selbst, sondern darum, daß er Frauen weh getan hat.

In diesem Fall das fremdgehen (was ja nicht strafbar ist), zu der Vergewaltigung kommt noch das Fremdgehen, die Strafe sollte erhöht werden. Auch wenn die Vergewaltigung erfunden war, das Fremdgehen war es nicht. Daher wurde er zurecht bestraft. Frauenkollektive können nun Sammelklagen gegen einzelne Männer einreichen. Die Medien machen da brav mit. Es gilt:

Das Schwein muß bestraft werden. Wenn wir ihn nicht wegen des Fremdgehens drankriegen, dann hängen wir ihm ne Vergewaltigung an. Die Justiz auf unserer Seite, wird uns wegen Falschaussage nicht belangen.

Frauenrecht steht über Rechtsstaat über Menschenrecht. Sollten sich Männer bewaffnen um sich notfalls den Weg freischießen zu können?


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