Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

Archiv 2 - 21.05.2006 - 25.10.2012

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Das kann man so nicht sagen ........

TLG @, Monday, 24.05.2010, 14:23 (vor 5703 Tagen) @ Marloway (der Echte)

... sicher ist doch eines: Frauen haben bei der Justiz einen Geschlechtsbonus.

Als meine Echse mit dem Kind getürmt ist, habe ich "Kindesentzug" angezeigt. Irgendwann kam mal Post vom StaA und die Sache wurde wegen mangelndem öffentl. Interesse eingestellt.

Grundsätzlich bei allen Prozessen/Verhandlungen, die ich im Rahmen meiner Trennung erlebt habe, kann ich feststellen, dass jedesmal eine RichterIn zuständig war und so ist es für mich auch jedesmal gelaufen.

Beim GewSchG beschloss die RichterIn, nachdem das 1/2 Jahr rum war: "Es gibt zwar keine Beweise, aber es gibt auch keine Erkenntnisse, dass (ich) an der Sache unbeteiligt war." Die Frau kann einfach nicht klar und deutlich sagen, dass ich unschuldig bin und meine Eches die angebliche Gewalt nur gefühlt hat. Umkehr der Unschuldsvermutung heisst das für den Mann, Täter ohne Schuld zu sein!

Noch schärfer kam es vor dem Stafgericht, die Echse hat mich ja wg. ihrer Ermordung angezeigt (Strafantrag gem. § 211 StGB). Die PD Westsachsen hat auch lang und intensiv ermittelt, aber irgendwann hat mal ein Gerichtsdiener festgestellt: "Die Tote lebt ja noch!". Da hat man dann versucht aus dem Mord wenigstens eine Bedrohung zusammenzuzimmern. War eine Grimmaer Anwaltskanzlei beteiligt. Aber das Problem war immer noch da: Keinerlei Beweise! Selbst eine Hausdurchsuchung, Untersuchungen des kriminaltechn. Labors des LKA brachten keinerlei Beweise.

Die RichterIn hat´s "gerichtet". Mit Beginn der Verhandlung hat sie sich in die Akten eingelesen. Wahrscheinlich hat sie sich dann an ein Gespräch mit der FamilienrichterIn in der Kantine erinnert (Findes was, mach was!) und so durfte ich 15 Tagessätze bezahlen und die Urteilsbegründung lautete wie folgt: "Wissen Sie, ich glaube Ihnen nicht! Ein Angeklagter lügt immer, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen! Wenn nicht ein Fünkchen Wahrheit dran wäre, dann hätte ihre Frau nicht das Gewaltschutzprogramm in Anspruch genommen!" (Das GewSchG kann ja nun jede Frau missbrauchen, ohne jeglichen Beweis! Dazu wurde es ja beschlossen!)

Das ist man erst einmal baff! Mein Anwalt war schockiert und sagte nur: "Frauenpower!" Richtig, ich kann nur jeden vor der Grimmaer Frauenjustiz warnen.

Diese o. g. Aussage der RichterIn ist jedoch nicht in der schriftlichen Urteilsverkündung zu finden. Da steht wieder was ganz anderes drin. Da hatte sie etwas Zeit zum ausformulieren, leider hat sie es nicht so mit Zahlen und so wurde ich per Urteil um 10 Jahre "verjüngt" (falsches Geburtsdatum), auch bei meiner Echse passierte ihr das. Die war auf einmal 70 Jahre alt und das Kind habe ich dann somit mit einer 66-jährigen gezeugt. Ein nekrophiler Akt.

Über beide Urteile kann man nur lachen. Aber sicher ist eines, meine Echse hat sich mittels der FrauenJustiz überall durchgesetzt. Ungefragt, ohne Beweises, wird man als Mann hier niedergemacht.

Dagegen muss man Strategien entwickeln und diese an die junge Generation weitergeben:
- Keine Kinder (...... dann kann sie dir keiner wegnehmen!)
- Keine Ehe (..... dann wirst du nicht vom FG fertiggemacht!)
- Keine gemeinsame Wohung (.... dann kann dich keiner rausschmeißen!)
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