Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Bitte um Beweise und eigene Beiträge

heinrich, Monday, 24.05.2010, 12:58 (vor 5705 Tagen) @ Marloway (der Echte)

Das brauchen sie auch nicht. Ich habe meine Ex wegen einer Straftat angezeigt. Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt. Dagegen bin ich angegangen und habe erreicht, dass eine Anklage erhoben wurde. Damit war schon das Äußerste erreicht. Das Strafgericht hat kein Verfahren eröffnet. Damit ist sie dann wieder jungfräulich.

Soweit ich weiß, ist das kein Einzelfall.


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