Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nicht bei Kindern und der Bildung sparen

Garfield, Wednesday, 12.05.2010, 00:26 (vor 5715 Tagen) @ sonnenlilie

Hallo Sonnenlilie!

Wenn die AE ihr/e Kind/er nicht in einem Kiga oder in einer Kita unterbringen kann, hockt die AE immer noch zu Hause rum und der Vater zahlt weiterhin vollen Unterhalt z.B. Ehegattenunterhalt.

Nein, richtig müßte es heißen: "Wenn die AE ihr/e Kind/er nicht in einem Kiga oder in einer Kita unterbringt..." Wenn sie sich auf die faule Haut legen und von Alimenten und Sozialleistungen leben möchte, dann wird sie sich das durch ein Anrecht auf einen Kiga-Platz sicher nicht nehmen lassen.

Deshalb schrieb ich ja, daß so ein Anrecht nur Familien oder Alleinerziehende haben sollten, die berufstätig sind bzw. es in Kürze sein werden.

Es ist völliger Schwachsinn bei Kindern und in der Bildung zu sparen.

Ja. Deshalb sollte man eben genau hinsehen, welche Ausgaben wirklich Kindern und Bildung zugute kommen und welche nicht. Letztere muß man streichen. Nur so sind die wirklich sinnvollen Leistungen weiterhin finanzierbar.

Freundliche Grüße
von Garfield


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