Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Große Verwirrung: Chancengleichheit vs. Gleichstellung

Verwirrter, Friday, 07.05.2010, 01:32 (vor 5720 Tagen)

An unserer Hochschule gibt es seit neuestem eine Gleichstellungsbeaufragte UND eine Beauftragte für Chancengleichheit. Der Aufgabenbereich einer Gleichstellungsbeauftragten wird durch das Landesgleichstellungsgesetz geregelt. Der Aufgabenbereich einer Beauftragten für Chancengleichheit wird durch das "Landesgesetz zur Chancengleichheit" geregelt.

Jetzt gibt es nur ein Problem: Beide Gesetze sind dasselbe. Manche Bundesländer nennen es Gleichstellungsgesetz, andere nennen es Gesetz zur Chancengleichheit. Es sind dieselben Gesetzestexte zur üblichen Frauenförderung.

Ich frage mich, warum es zwei verschiedene Beauftragte mit demselben Aufgabenbereich gibt? Gibt's dafür dann auch das doppelte Budget?

Hier die Gleichstellungsbeauftragte
und hier die Beauftragte für Chancengleichheit


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