Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle!
Ausgangssituation:
- deine Ex haucht, dass du aggressiv und gewalttätig bist (Gefahr für Kinder)
- Regelfall: RichterIn
- deine Ex hat eine Anwältin die für PKH das Blaue vom Himmel schwindelt
- für dich kam´s überraschend
- RichterIn, JugendamtsmitarbeiterIn (od. lila Pudel) und die AnwältIn deiner Ex kennen sich seit Jahren (FILZ!)
Erfolgsaussichten:
- gering! gegen "Null"
Warum?
Ich habe das hinter mir, die AO kommt ziemlich schnell und damit musst du erst einmal raus. Bist du erst einmal draußen, dann finden die mit allen möglich Tricks auch Wege, dich für das nächste halbe Jahr draußen zu behalten. Es gibt zwar ein Verhandlung in der Hauptsache, aber der Termin ist großzügig anberaumt. Dort gibt deine Ex alles und spielt die Gebrochene. Da werden tausend Gründe erfunden und ganz besonders gut punktet sie, wenn ihr Kinder habt und sie einen auf "Kindeswohl" machen kann. Dann entscheidet die RichterIn logischerweise, dass du draußen und deine Kinder in der gewohnten Umgebung bleiben werden. Merke: Wenn deine Ex dann abhaut und die Kinder mitnimmt, dann spielt die "gewohnte Umgebung" aber keine Rolle mehr! Aber zurück zur Verhandlung in der Hauptsache: Also deine Ex macht einen auf Opfer-Darstellerin und vermittelt, dass ihr euch überhaupt nicht versteht, dass reicht der RichterIn erst einmal um die Verhandlung zu vertagen. Eine 2. wirds nicht geben, denn die Anwältin deiner Ex wird lauter Gülle-Briefe mit Schwindeleien schreiben. Die gehen dann über das Gericht deinem Anwalt zu. Da können locker mal 6-8 Wochen vergehen, denn du kriegst ja die "Gelegenheit zur Stellungnahme". Kurzum, das ist alles Verzögerungstaktik um das halbe Jahr rumzukriegen und nennt sich im Jurisendeutsch "Prozessführung". Die RichterIn ist lt. Gesetz = Gott! Sieh dir mal Art. 97 GG an! Der kannst du nichts, außer du überfährst sie aus Versehen durch Zufall im Rückwärtsgang auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums!
PS: Noch ein Tipp! Deine Ex wird möglicherweise behaupten, dass sie "etwas Zeit brauch", um sich eine neue Wohnung zu suchen. Die kriegt sie natürlich von der RichterIn und solange wartest du draußen. Also richte dich besser für ein halbes Jahre ein. Versuche PKH zu kriegen, ganz wichtig bei gemeinsamen Kindern: Lass dir nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht wegnehmen! Mit dem Ding geht deine Ex für den Rest deines Lebens hausieren! Die RichterIn verhandelt das gesondert und bindet dies nicht an das Verfahren mit dem GewSchG! Auf dem Ding mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht fehlt dann "zufällig" die zeitliche Befristung. Also VORSICHT!
Wenn du Fragen hast: www.opfer-gewaltschutzgesetz.de.vu
Ich bin froh über jedem Mann/Vater dem ich gegen dieses Drecktsstaat habe helfen können!
PS: Erwarte keine Vernunft oder Logik! Zwecklos! Erwarte erst Recht keine Hilfe von diesem Staat! Es ist ein Frauenstaat! Deine Ex ist "verbrannt"! Lass sie los und hoffe nicht, dass sich was einrenkt! Fange ein neues Leben an! Dein Leben in Freiheit!
Viele Grüße
gesamter Thread:
- Gewaltschutz: Wegweisung und Hauptsacheverfahren -
Pittiplatsch,
13.04.2010, 01:41
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
TLG,
13.04.2010, 02:15
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
Linsengericht,
13.04.2010, 10:34
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Piitiplatsch,
13.04.2010, 16:28
- Tipps zur Abwehr! -
TLG,
13.04.2010, 21:55
- Tipps zur Abwehr! - Oliver, 13.04.2010, 22:18
- Tipps zur Abwehr! -
TLG,
13.04.2010, 21:55
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
Piitiplatsch,
13.04.2010, 16:28
- Als einfallsreicher Mann bist Du mächtiger als Du glaubst... - Ein Mann, 13.04.2010, 10:58
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
Linsengericht,
13.04.2010, 10:34
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TLG,
13.04.2010, 02:15