Gewaltschutz: Wegweisung und Hauptsacheverfahren
Die Wohnungswegweisung läuft doch über eine einstweilige Verfügung. Auf diese muss immer ein Hauptsacheverfahren folgen, bei der ein Gericht über die Richtigkeit der Verfügung entscheidet. Damit der Verfügte nicht zu lange warten muss, kann er die Erzwingung des Hauptsacheverfahrens beantragen. Damit wird die gegnerische Partei auch gezwungen, die Karten auf den Tisch zu legen.
Wird einem solchen Antrag immer entsprochen oder gibt es Ausnahmen? Wie lange dauert es dann bis zum Gerichtsverfahren.
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- Gewaltschutz: Wegweisung und Hauptsacheverfahren -
Pittiplatsch,
13.04.2010, 01:41
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
TLG,
13.04.2010, 02:15
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
Linsengericht,
13.04.2010, 10:34
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Piitiplatsch,
13.04.2010, 16:28
- Tipps zur Abwehr! -
TLG,
13.04.2010, 21:55
- Tipps zur Abwehr! - Oliver, 13.04.2010, 22:18
- Tipps zur Abwehr! -
TLG,
13.04.2010, 21:55
- Als Mann bist du überflüssig wie ein Kaugummi in der Schuhsohle! -
Piitiplatsch,
13.04.2010, 16:28
- Als einfallsreicher Mann bist Du mächtiger als Du glaubst... - Ein Mann, 13.04.2010, 10:58
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Linsengericht,
13.04.2010, 10:34
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13.04.2010, 02:15