Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Gewaltschutz: Wegweisung und Hauptsacheverfahren

Pittiplatsch, Tuesday, 13.04.2010, 01:41 (vor 5743 Tagen)

Die Wohnungswegweisung läuft doch über eine einstweilige Verfügung. Auf diese muss immer ein Hauptsacheverfahren folgen, bei der ein Gericht über die Richtigkeit der Verfügung entscheidet. Damit der Verfügte nicht zu lange warten muss, kann er die Erzwingung des Hauptsacheverfahrens beantragen. Damit wird die gegnerische Partei auch gezwungen, die Karten auf den Tisch zu legen.
Wird einem solchen Antrag immer entsprochen oder gibt es Ausnahmen? Wie lange dauert es dann bis zum Gerichtsverfahren.


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