Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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keine Abtreibung ohne Ermittlung und Zustimmung des Vaters

Andi, Tuesday, 12.12.2006, 03:20 (vor 6935 Tagen) @ Flint

Nie darf es eine Abtreibung ohne vorhergehende Ermittlung des Vaters und ohne seine ausdrückliche Zustimmung geben!

Das ist leicht und billig über Fruchtwasserpunktion und Gentest möglich.

Es wäre ein grausames Schicksal, höhnisch davon in Kenntnis gesetzt zu werden, dass mein heißersehntes und heißgeliebtes Kind ermordet wurde, bevor ich von seiner Existenz wußte.

Dass die Mutter ihr Kind nicht will und es hassen würde, kann doch kein Grund für eine Abtreibung sein. Es gibt keinerlei Grund dafür, dass die Mutter ihr Kind nach der Geburt noch einmal sehen müßte oder überhaupt nochmal von seiner Existenz erfahren müßte.

Viele Grüße,
Andi


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