Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kirchensteuer - Zwangsbeitrag!

Andi, Tuesday, 02.02.2010, 18:26 (vor 5811 Tagen) @ chrima

Wenn du arbeitslos bist, dann wird dir die
Kirchensteuer auch vom ALG I abgezogen, wenn du kein Mitglied eines der
beiden Staatskulte bist.

Oh - da sollte es aber schwer sein, zu eintscheiden, wer der Empfänger dieser Zwangskirchensteuer ist. Welche Organisation bekommt denn vom Staat dieses aus Steuergeldern stammende Geld überwiesen? Evangelische und Katholische Kirche halbe halbe oder wie? Oder vermindert der Staat das Arbeitslosengeld um den Kirchensteuerbetrag?

Viele Grüße,
Andi


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