Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Kirchensteuer - Zwangsbeitrag?

weingeist, Monday, 01.02.2010, 14:38 (vor 5812 Tagen) @ roger

2 Bemerkungen:

1. die Kirchensteuer ist kein Zwangsbeitrag. Jeder kann deren Entrichtung durch einen ca. 15minütigen Termin beim Standesamt beenden (das Standesamt kassiert dafür eine Gebühr im 2stelligen Euro-Bereich). Diesen Akt einen "Austritt" zu nennen, ist natürlich obertheatralisch, was sich aber in der Praxis kaum auswirkt. Ich habe meinem Gemeindepfarrer erklärt, aus welchen Gründen ich den Kirchenbehörden meine Steuerzahlung verweigere (und im Falle der Beendigung der Missstände meinen "Wiedereintritt" in Aussicht gestellt), und er hat keinerlei Problem damit, dass ich das Gemeindeleben mit Spenden und ehrenamtlicher Mitarbeit unterstütze und umgekehrt auch Dienste der Gemeinde beanspruche.
2. die 24 Millionen dürften die Summe der Mitgliederzahlen der ev. Landeskirchen sein. Bei weitem nicht alle Mitglieder zahlen Kirchensteuern, da diese ja an die Einkommensteuer gekoppelt ist. Rentner, Hausfrauen(*) und Schüler sowie Geringverdienende sind kirchensteuerfrei.
(*) bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren mit unterschiedlichen Einkommen gibt es einen Beitragsausgleich, so dass etwa eine Hausfrau, die einen gutverdienenden Ehemann hat, über das "Besondere Kirchgeld" einen Beitrag leistet.


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