Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Checkliste für Frauen welche wollen was ihnen zusteht

Wunderer, Wednesday, 27.01.2010, 09:29 (vor 5818 Tagen) @ Timothy

Sie/er (gemeint ist damit der Anwalt) kann Sie auch gleich über
die weiteren rechtlichen Schritte einer Trennung/Scheidung
unterrichten.

Warum auch eine Beratungsstelle aufsuchen (sofern es tatsächlich zu Gewalt
kam), wenn man auch gleich mal eben scheiden lassen kann.

Weil ein Gewalttäter hinter Gitter gehört, aber nicht in eine Ehe.

Und weil eine Gewalttat nicht durcch Beratung rückgängig zu machen ist. Da hilft nur eins: den Kerl abservieren!


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