Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslang für Mord ohne Beweis

Timothy, Monday, 25.01.2010, 23:34 (vor 5819 Tagen) @ Robin Hood

Eine Zwangssituation, die die Frau offenbar auszunutzen wusste. Sie
reichte die Scheidung ein, forderte monatlichen Unterhalt und wollte
obendrein die Mietwohnung ihres Mannes zugesprochen bekommen. Um dies zu
verhindern, habe er die Frau getötet. "Für ihn stand die ganze
Lebensplanung auf dem Spiel
", sagte Lehr, der dadurch die Mordmerkmale
Habgier erfüllt sah und obendrein den Versuch, die Straftat der Scheinehe
zu verschleiern. Alle anderen denkbaren Möglichkeiten, wie die Frau ums
Leben gekommen sein könnte, habe der Rechtsmediziner ausgeschlossen.


Das Problem ist meiner Meinung nicht das er wegen Mord verurteilt wurde, die Indizien sind schon erdrückend meiner Ansicht, sondern das die Fett markierten Stellen bei weiblichen Angeklagten meistens zur Schuldminderung führen so dass wegen Totschlag verurteilt wird da sie in "für sie ausweglos erscheinenden Situationen einfach überfordert waren". Überforderung ist ja die Phrase überhaupt um die Schuld der Frau zu mindern. Gutachter helfen dabei kräftig mit.

Wobei man nicht vergessen sollte das es auch Skandalurteile im (auch für männliche Angeklagte) positiven Sinne gibt, natürlich längst nicht so häufig. Hervorpreschen tun hier (so mein Eindruck) öfter Berliner Gerichte. Ein Angeklagter der seine Ex Frau mit 30 ! Messerstichen tötete, wurde wegen "Totschlag im Affekt" verurteilt. Wenn ich sowas lese weiß ich auch nicht was die Richter geritten hat, spätestens ab dem 3-4 Stich ist es nicht mehr Affekt... Eine Frau wurde hier brutalst abgeschlachtet, und der Angeklagte bekam 7 1/2 Jahre, d.h. in spätestens in 6 Jahren also mit 50 ist er frei, während sie nicht älter als 24 Jahre werden durfte.


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