Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Lebenslang für Mord ohne Beweis

Robin Hood, Monday, 25.01.2010, 17:58 (vor 5819 Tagen)

Sechs Stunden lang hat die Schwurgerichtskammer des Ulmer Landgerichts gestern beraten, dann war sie zu einem Urteil gekommen und mithin zu einer faustdicken Überraschung. Statt der angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge erkannte das Gericht auf Mord aus Habgier.

Im Sommer 2007 waren bei Gerlenhofen die Knochen einer Frauenleiche gefunden worden. Schnell war der Ehemann in Verdacht geraten, der von einem Streit berichtete, bei dem die Frau unglücklich gestürzt sei. Aus Panik habe er sie vergraben - auch weil er als Kriegsflüchtling die Ausweisung fürchtete. Das Gericht glaubte ihm nicht, und erkannte in dem reinen Indizienprozess auf Mord. "Es sind viele Puzzleteile, die für diese Annahme sprechen", sagte der Richter.

Zuvor hatten sich der Ankläger und der Verteidiger ein packendes Rededuell geliefert, in dem Oberstaatsanwalt Christof Lehr frei zugab, dass er zwar nicht wisse, wie Frau getötet wurde, dafür aber warum. Hintergrund ist eine Scheinehe, die der Mann nach seiner Ausweisung mit der deutschen Frau eingegangen ist. Er habe dafür rund 10 000 Euro bezahlt, sich aber auch erpressbar gemacht.

Eine Zwangssituation, die die Frau offenbar auszunutzen wusste. Sie reichte die Scheidung ein, forderte monatlichen Unterhalt und wollte obendrein die Mietwohnung ihres Mannes zugesprochen bekommen. Um dies zu verhindern, habe er die Frau getötet. "Für ihn stand die ganze Lebensplanung auf dem Spiel", sagte Lehr, der dadurch die Mordmerkmale Habgier erfüllt sah und obendrein den Versuch, die Straftat der Scheinehe zu verschleiern. Alle anderen denkbaren Möglichkeiten, wie die Frau ums Leben gekommen sein könnte, habe der Rechtsmediziner ausgeschlossen.

Die Geschichte des Angeklagten jedenfalls, dessen ist sich der Oberstaatsanwalt sicher, sei frei erfunden. Als er eine lebenslange Haftstrafe forderte, brach der Angeklagte zusammen. Kreideweiß kauerte auf seinem Stuhl und bekam eine minutenlange Erholungszeit.

Verteidiger Wolfgang Fischer bewertete den Fall ganz anders. Auch er habe keine Beweise, sagte er zu, mahnte aber das Gericht, im Zweifel für den Angeklagten zu entscheiden. Alle von der Anklagebehörde aufgelisteten Indizien, seien frei interpretierbar. Fischer stellte die Glaubwürdigkeit der Frau in Frage, die sich die Scheinehe habe gut bezahlen lassen und "sehr geschickt und raffiniert" ihre finanziellen Interessen verfolgt habe.

...

http://www.swp.de/ulm/lokales/ulm_neu_ulm/art4329,327358


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