Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Doppelname

Mirko, Friday, 22.01.2010, 23:10 (vor 5822 Tagen) @ Sachse

Sicher, kein Einspruch.

Nur halte ich die Regelung mit Doppelnamen besser, keiner gibt seinen Namen auf, beide gewinnen einen hinzu.

Und um den Einwand vorwegzunehmen, was denn nun wäre wenn zwei Personen mit Doppelnamen heiraten... dann wird jeweils ein Namensteil jeder heiratswilligen Person übernommen.

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Wer gegen Monster kämpft, muss achtgeben, nicht selbst zum Monster zu werden - Nietzsche


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