Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Nachtrag

Sachse, Friday, 22.01.2010, 22:44 (vor 5822 Tagen) @ Holger

Deshalb:
Wenn sich das Einkommen verringert, immer auch eine Anderungsklage zur Anpassung der Unterhaltshöhe einreichen/durchsetzen.
Auch nicht mit der EX oder dem Jugendamt irgendwelche Vereinbarungen treffen, ein gerichtlicher Titel muss vor Gericht geändert werden!

Alle anderen Vereinbarungen ändern den gerichtlichen Unterhalt nicht und mann zahlt noch in 30 Jahren!

Auch wenn es nervt, es muss sein


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