Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Wer verfügt über das gemeinsame Kind?

adler, Kurpfalz, Tuesday, 19.01.2010, 19:16 (vor 5825 Tagen) @ INFO


Es gibt eine gerichtsverwertbare Variante, wenn die Probe vor Zeugen
genommen wird. ( und(?) Mutter einverstanden ist <- weiß ich nicht)

Quatsch. Wenn Muddi einverstanden ist, geht sowieso alles.
Muddi hat nämlich die alleinige Verfügungsgewalt über das
gemeinsamen Kind. Schließlich hat sie auch die alleinige
Lufthoheit zu entscheiden, wann das informelle Selbstbestimmungsrecht
des gemeinsamen Kindes verletzt ist. Muddi weiß immer und
ganz alleine was dem Kindeswohl des gemeinsamen Kindes
dienlich ist.

Kunststück und perfide Altlast von Igitte Zynisch. Die Schwester
weiß schließlich ganz genau, was ihren Schwestern dienlich ist.

Mama's Baby und Papa's May Be. Und das ist gut so!
Wir leben schließlich im Feminat!

Gruß
adler

--
Frauenrat der Grünen empört-Gebäudereinigung:
Männer verdienen bei Außenreinigung deutlich mehr als Frauen bei Innenreinigung.

"Benachteiligungen von Männern beseitigen ... das ist nicht unser politischer Wille" -Grüne, Ortsgruppe Goslar


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