Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Das "Kindeswohl"

Mus Lim ⌂, Saturday, 16.01.2010, 18:16 (vor 5828 Tagen) @ adler

Das Kindeswohl verdient einen eigenen Artikel.

=> Richter sitzt im Jugendamt!

Nicht nur das!
Mit dem Satz "Das Kindeswohl hat Vorrang vor dem Elternrecht"
wird der Schutz der Familie durch die staatliche Gemeinschaft faktisch ausgehebelt, weil mit dem Unbestimmten Rechtsbegriff "Kindeswohl" die Definition der Familie, d.h. das, was nach Art. 6 Abs. 1 GG schützenswert ist, in die Deutungshoheit des Familienrichters gelegt wird.

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