Wieviel «Gleichberechtigung» verträgt das Land?

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Trotzdem gerecht! (?)

Unterdrücker, Friday, 15.01.2010, 21:39 (vor 5829 Tagen) @ Joachim

Artikel 12a GG: „Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des
Wehrdienstes nicht übersteigen.“
Hat auch nie einen Politiker gejuckt.

Wer gegen die meisten Artikel verstößt, hat gewonnen.

Joachim

Hallo Joachim,

ganz so einfach ist das nicht!
Begründet wird (wurde) die längere Dienstzeit im Zivildienst damit, dass der Wehrdienstabsolvierende jederzeit zu Reserveübungen eingezogen werden kann. Diese Besonderheit gibt (gab) es beim Zivildienst nicht. Jeder Soldat, der an einer Reserveübung teilnehmen muss (musste), wäre demnach gegenüber den Zivildienstleistenden benachteiligt (gewesen).

Jaja, so ist das mit der Gleichmacherei auf Teufel komm raus!


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