Steigerungen
Gibt es eigentlich eine Steigerung von verfassungswidrig? Der Wehrdienst an sich ist schon verfassungswidrig-die längere Dauer des Zuvieldienstes (bis 2004) war noch verfassungswidriger.
Artikel 12a GG: „Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen.“
Hat auch nie einen Politiker gejuckt.
Wer gegen die meisten Artikel verstößt, hat gewonnen.
Joachim
gesamter Thread:
- Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht? -
Christine,
13.01.2010, 17:46
- Zivildienst künftig länger als Wehrpflicht? - gero, 13.01.2010, 18:35
- Alter Hut -
Adam,
13.01.2010, 19:34
- Steigerungen -
Joachim,
14.01.2010, 18:26
- Trotzdem gerecht! (?) - Unterdrücker, 15.01.2010, 21:39
- Steigerungen -
Joachim,
14.01.2010, 18:26